Der Südtiroler Jugendring (SJR) ist erfreut, dass im neuen Gesetz zur direkten Demokratie vorgesehen ist, dass bereits 16-Jährige bei beratenden Volksbefragungen abstimmen können.
„Wir sind erfreut, dass nunmehr bei beratenden Volksbefragungen alle Personen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollenden, zugelassen sind“ so Vanessa Macchia, stellvertretende SJR-Vorsitzende. Bekanntlich setzt sich der SJR schon lange für eine Herabsenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre ein. „Jugendliche werden im Alltag oft bereits lange vor dem 18. Lebensjahr wie Erwachsene behandelt: 16-Jährige sind straffähig, müssen über ihren Bildungsweg und ihre berufliche Zukunft entscheiden und sind zum Teil schon berufstätig. Daher ist nicht verständlich, warum junge Menschen nicht auch politisch mitentscheiden sollten“ bezieht Macchia Stellung. Außerdem fördere eine Herabsenkung des Wahlalters das Gleichgewicht der Generationen bei demokratischen Entscheidungen in einer alternden Gesellschaft, so der SJR.
In Österreich haben österreichische Staatsbürger/innen ab 16 Jahren bei den Gemeinderats-, Landtags-, Nationalratswahlen, bei der Bundespräsident/innenwahl und den Wahlen zum Europäischen Parlament das aktive Wahlrecht. Auch für Volksabstimmungen, Volksbegehren und Volksbefragungen gilt Wählen ab 16. In Deutschland besteht ein aktives Wahlrecht der 16-Jährigen teilweise bei den Landtagwahlen und teilweise bei den Kommunalwahlen.
Daher ist der SJR erfreut, dass im neuen Gesetz zur direkten Demokratie in Bezug auf beratende Volksbefragungen auch 16-Jährige abstimmungsberechtigt sind. „Wermutstropfen ist allerdings, dass das Volksbegehren nur von Personen, die für die Wahl des Südtiroler Landtages wahlberechtigt sind, ausgeübt werden kann – und daher 16-Jährige hiervon ausgeschlossen sind“ bemängelt Kevin Hofer, SJR-Geschäftsführer. Der SJR hofft diesbezüglich noch auf Nachbesserungen und ruft des Weiteren alle Entscheidungsträger/innen dazu auf, sich auch darüber hinausgehend für eine Herabsenkung des Wahlalters auf 16 Jahre einzusetzen.