Südtiroler Jugendring begrüßt das neue Kulturgesetz

Der Südtiroler Jugendring (SJR) hat sich eingehend mit dem kürzlich vom Landtag verabschiedeten Kulturgesetz beschäftigt. Das Gesetz beinhaltet interessante Ansatzpunkte, die darüber hinaus auch für das Jugendförderungsgesetz interessant sind. Besonders positiv hervorzuheben ist aus Sicht des SJR die Finanzierungszusage für maximal drei Jahre sowie das klare Bekenntnis zur Jugendkultur.

Mit dem Kulturgesetz wird erstmals die Möglichkeit einer dreijährigen Finanzierung eingeführt. „Dadurch wird Planungssicherheit ermöglicht, die wir zurzeit im Jugendbereich in dieser Form nicht haben“, so Martina De Zordo, die Vorsitzende des SJR. Diesen Ansatz gilt es auch in das Jugendförderungsgesetz aufzunehmen.

Der SJR ist zudem darüber erfreut, dass im neuen Kulturgesetz auch die Jugendkultur explizit genannt wird. Auch junge Menschen benötigen Möglichkeiten sich und ihr Lebensgefühl kulturell ausdrücken zu können. Das Kulturgesetz bekennt sich nun ausdrücklich dazu.

Der Inhalt des Kulturgesetzes verdeutlicht, dass die Einbindung der Betroffenen in die Entstehung des Textes einen Mehrwert darstellt. Für den SJR ein Modell, das durchaus für zukünftige Gesetzesvorhaben übertragbar ist.

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